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Madeira lockert Corona-Maßnahmen: Neue Regeln für Reisende

Madeira lockert Corona-Maßnahmen: Neue Regeln für Reisende

Die portugiesische Insel Madeira mildert die Corona-Maßnahmen für Reisende ab. Wer derzeit einen Urlaub auf Madeira und Porto Santo plant, muss ab sofort keine Einreisebeschränkungen beachten. Eine Registrierung auf der Website www.madeirasafe.com wird jedoch weiterhin für alle Reisenden empfohlen. 

Auch Personen ohne Impf- oder Genesenennachweis dürfen nach der neuen Regelung ohne Test einreisen, sie sollten aber vor Antritt der Reise die Vorgaben ihrer Fluggesellschaft beachten. Diese können abweichen. Zudem verlangen einige Einrichtungen auf der Insel einen Testnachweis, sollte keine vollständige Impfung vorliegen. Der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern ist in offenen oder geschlossenen Räumen einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, ist das Tragen einer Schutzmaske für alle Personen ab dem sechsten Lebensjahr vorgeschrieben.  

Für Personen, die sich mit COVID-19 und mit SARS-CoV-2 infiziert haben, besteht eine Isolationspflicht. Infizierte dürfen die Wohnung oder das Hotel für den Zeitraum von fünf Tagen nicht verlassen. Die Kosten dafür müssen selbst getragen werden. Am sechsten Tag endet die Isolation. Wenn die infizierten Personen keine Symptome zeigen, benötigen sie keinen COVID-19-Test. Weiterhin sollen Besucher sowie die Bevölkerung die Web-App https://s-alerta.pt/CIDADAO/ nutzen, damit die Pandemie regional kontrollierbar bleibt. Außerdem können Infizierte durch diese App Bescheinigungen im Zuge ihrer COVID-19-Erkrankung erhalten.

Tests, die für die Rückkehr in das Herkunftsland benötigt werden, erfolgen auf eigene Kosten der Besucher. Für Personen, die Symptome wie etwa hohes Fieber zeigen, ist der Test kostenfrei, unabhängig vom Impfstatus.

In sportlichen, kulturellen und sozialen Einrichtungen ist, sofern geimpft oder genesen, eine Bescheinigung vorzulegen. Ist kein Impf- oder Genesenennachweis vorhanden, müssen Personen ab fünf Jahren auf eigene Kosten einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als sieben Tage alt sein darf, vorweisen.

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